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   BVerwG, 18.03.1985 - 5 B 75.83   

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BVerwG, 18.03.1985 - 5 B 75.83 (https://dejure.org/1985,6627)
BVerwG, Entscheidung vom 18.03.1985 - 5 B 75.83 (https://dejure.org/1985,6627)
BVerwG, Entscheidung vom 18. März 1985 - 5 B 75.83 (https://dejure.org/1985,6627)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ArgeLandentwicklung

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  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Wiederzuweisung von Einlageflurstücken

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 05.06.1961 - I C 231.58

    Abfindung der Beteiligten eines Flurbereinigungsverfahrens - Ausgleich für eine

    Auszug aus BVerwG, 18.03.1985 - 5 B 75.83
    Nach der Feststellung des Flurbereinigungsgerichts richtete sich der schriftlich erhobene Widerspruch der Kläger vom 31. März 1980 weder gegen die Landabfindung insgesamt noch speziell gegen die im Bereich des Abfindungsflurstücks 1, sondern nur gegen die geplante Anlegung des Wegeflurstücks 2 über die Einlageflurstücke 1 und 2. Da - wie aufgezeigt - die hiergegen erhobenen Verfahrensrügen nicht durchgreifen, kann deshalb insoweit nicht von einem Widerspruch gegen die Landabfindung ausgegangen werden, bei dem die nicht beanstandeten Teile der Abfindung bei der gerichtlichen Prüfung nicht schlechthin außer Betracht bleiben und nicht der Ausschlußwirkung nach § 59 Abs. 2 FlurbG unterfallen (vgl. Urteil vom 5. Juni 1961 - BVerwG 1 C 231.58 - [RdL 1961, 240/241]).

    Es hat - ersichtlich von der auf den Abfindungsstreit ausgerichteten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. Juni 1961, a.a.O., ausgehend, nach der die Ausschlußwirkung des § 59 Abs. 2 FlurbG nur für den Rechtsbehelf als solchen, nicht auch hinsichtlich einzelner Beschwerdepunkte gilt - berücksichtigt, daß die Kläger mit dem Schreiben vom 31. März 1980 einen, wenn auch gegenständlich beschränkten Widerspruch eingelegt haben, und deswegen die Ausschlußwirkung des § 59 Abs. 2 FlurbG nicht eingreifen lassen.

    Der danach folgerichtige Verweis auf die Rechtsfolge des § 134 Abs. 1 FlurbG, wonach hinsichtlich der nicht angegriffenen Planteile das Einverständnis der Beteiligten vermutet wird, steht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 5. Juni 1961, a.a.O. und Beschluß vom 20. Juli 1977, a.a.O.).

  • BVerwG, 20.07.1977 - V CB 72.74

    Landabfindung - Beschwerde - Wegeplan - Gewässerplan - Kostenverteilungsplan

    Auszug aus BVerwG, 18.03.1985 - 5 B 75.83
    Aus diesem Grunde bleibt es den Teilnehmern unbenommen, ihre Beanstandungen auf einzelne selbständige oder teilbare Festsetzungen zu beschränken (Beschluß vom 20. Juli 1977 - BVerwG 5 CB 72.74 - [RzF 59 II S. 33]).

    Der danach folgerichtige Verweis auf die Rechtsfolge des § 134 Abs. 1 FlurbG, wonach hinsichtlich der nicht angegriffenen Planteile das Einverständnis der Beteiligten vermutet wird, steht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 5. Juni 1961, a.a.O. und Beschluß vom 20. Juli 1977, a.a.O.).

  • BVerwG, 10.02.1978 - 1 B 13.78

    Ausländerbehörde - Ausländischer Student - Entwicklungsland - Verlängerung der

    Auszug aus BVerwG, 18.03.1985 - 5 B 75.83
    Die gegen die Richtigkeit der Auslegung vorgebrachten Ausführungen der Kläger sind deshalb als Angriffe auf die Sachverhaltswürdigung revisionsrechtlich unbeachtlich (BVerwGE 31, 212 [217]; Beschluß vom 10. Februar 1978 - BVerwG 1 B 13.78 - [Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 8]).
  • BVerwG, 19.11.1970 - IV B 51.69

    Nichtzulassung der Revision - Erfordernisse der Beschleunigung des Verfahrens und

    Auszug aus BVerwG, 18.03.1985 - 5 B 75.83
    Das Flurbereinigungsgericht hat im Rahmen der Prüfung, ob den Klägern wegen dieser Abfindungsgestaltung hinsichtlich des Widerspruchs vom 21. September 1980 nach § 134 Abs. 3 in Verbindung mit Abs. 2 FlurbG Nachsicht zu gewähren sei, unter Bezugnahme auf den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. November 1970 - BVerwG 4 B 51.69 - (RdL 1971, 72) darauf abgestellt, daß eine offenbare Härte, die nach dem vorbezeichneten Beschluß "ohne besondere Untersuchungen erkennbar zutage treten" muß, nicht gegeben sei (Urteilsabdruck S. 7).
  • BVerwG, 22.01.1969 - VI C 52.65

    Ermessensbindung durch Verwaltungspraxis - Ermessensausübung bei Dienstbefreiung

    Auszug aus BVerwG, 18.03.1985 - 5 B 75.83
    Die gegen die Richtigkeit der Auslegung vorgebrachten Ausführungen der Kläger sind deshalb als Angriffe auf die Sachverhaltswürdigung revisionsrechtlich unbeachtlich (BVerwGE 31, 212 [217]; Beschluß vom 10. Februar 1978 - BVerwG 1 B 13.78 - [Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 8]).
  • BVerwG, 15.09.1976 - V B 56.74

    Hoffläche - Besonderer Schutz

    Auszug aus BVerwG, 18.03.1985 - 5 B 75.83
    Gerade darauf ist aber nach der vorangeführten Rechtsprechung zu § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 FlurbG abzustellen (vgl. Beschlüsse vom 19. April 1963 - BVerwG 1 B 151.61 - [RdL 1963, 166], 2. August 1967 - BVerwG 4 B 218.66 - [Buchholz 424.01 § 45 FlurbG Nr. 3] und 15. September 1976 - BVerwG 5 B 56.74 - [Buchholz 424.01 § 45 FlurbG Nr. 8]).
  • BVerwG, 19.04.1963 - I B 151.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 18.03.1985 - 5 B 75.83
    Gerade darauf ist aber nach der vorangeführten Rechtsprechung zu § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 FlurbG abzustellen (vgl. Beschlüsse vom 19. April 1963 - BVerwG 1 B 151.61 - [RdL 1963, 166], 2. August 1967 - BVerwG 4 B 218.66 - [Buchholz 424.01 § 45 FlurbG Nr. 3] und 15. September 1976 - BVerwG 5 B 56.74 - [Buchholz 424.01 § 45 FlurbG Nr. 8]).
  • BVerwG, 02.08.1967 - IV B 218.66

    Entzug von Hofflächen nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) - Begründetheit

    Auszug aus BVerwG, 18.03.1985 - 5 B 75.83
    Gerade darauf ist aber nach der vorangeführten Rechtsprechung zu § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 FlurbG abzustellen (vgl. Beschlüsse vom 19. April 1963 - BVerwG 1 B 151.61 - [RdL 1963, 166], 2. August 1967 - BVerwG 4 B 218.66 - [Buchholz 424.01 § 45 FlurbG Nr. 3] und 15. September 1976 - BVerwG 5 B 56.74 - [Buchholz 424.01 § 45 FlurbG Nr. 8]).
  • BVerwG, 10.07.1963 - VI C 91.60

    Vertrauenschutz des Bürgers bezüglich der Fortdauer der Zuständigkeit einer

    Auszug aus BVerwG, 18.03.1985 - 5 B 75.83
    Abgesehen davon, daß § 133 BGB, wonach bei der Auslegung einer Willenserklärung der wirkliche Wille zu erforschen und nicht an dem buchstäblichen Sinn des Ausdrucks zu haften ist, auch bei Willenserklärungen öffentlich rechtlicher Natur gegenüber Behörden anwendbar ist (vgl. Urteil vom 10. Juli 1963 - BVerwG 6 C 91.60 - [DVBl. 1963, 893]), also das Gesamtverhalten einschließlich der Umstände etwaiger Vorverhandlungen zu berücksichtigen ist, hat das Flurbereinigungsgericht bei der Auslegung des Widerspruchsschreibens der Kläger vom 31 - März 1980 auch die besonderen Umstände, die ohnehin nur fallbezogen gewürdigt werden könnten, ersichtlich nicht außer acht gelassen.
  • BVerwG, 06.02.1986 - 5 C 40.84

    Unanfechtbarkeit eines Wege - und Gewässerplans für den einzelnen Teilnehmern des

    Hierunter fallen auch abfindungsunabhängige Einwendungen gegen bestimmte Festsetzungen im Wege- und Gewässerplan als selbständigem Teil des Flurbereinigungsplans (vgl. BVerwG, Beschluß vom 18. März 1985 - BVerwG 5 B 75.83 - in diesem Sinne auch Quadflieg, a.a.O., § 41 Rdnr. 266; vgl. ferner Glitz, AgrarR 1981, 183 [184]; gegen eine abfindungsunabhängige Anfechtbarkeit jedoch Kaiser, RdL 1975, 141 [142], von Graevenitz, AgrarR 1982, 37 und Hoecht, AgrarR 1983, 85 [88]).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.11.2014 - 7 S 820/12

    Flurbereinigung: Wegefläche als privilegierte Hoffläche

    Nrn. 3915 und 3930 - abfindungsunabhängig - zu beanstanden wäre (vgl. BVerwG, Urt. 06.02.1986 - 5 C 40.84 -, BVerwGE 74, 1; Beschl. v. 18.03.1985 - 5 B 75.83 -, RzF - 6 - zu § 41 Abs. 5 FlurbG; Senatsurt. v. 10.05.2012 - 7 S 1750/10 -), etwa weil diese nicht i. S. des § 39 Abs. 1 FlurbG erforderlich und zweckmäßig gewesen wären oder bei der Änderung des Wege- und Gewässerplans am 11.05.2007 das Abwägungsgebot zum Nachteil seiner Hofstelle verletzt worden wäre, ist ebenso wenig zu erkennen.
  • VGH Bayern, 14.07.2015 - 13 A 14.2106

    Die Zuteilung eines nur schwer zu bewirtschaftenden Steilhangs durch den

    Im Übrigen können Teilnehmer den Wege- und Gewässerplan nach § 41 FlurbG als selbständige Festsetzung des Flurbereinigungsplans auch unabhängig von der Rüge ihrer Abfindung angreifen, da sie durch einen verfehlten Wegeausbau z.B. durch einen überhöhten Landabzug nach § 47 FlurbG oder durch einen unwirtschaftlichen Kostenbeitrag nach § 19 FlurbG belastet sind (BVerwG, B.v. 18.3.1985 - 5 B 75.83 - RzF 6 zu § 41 Abs. 5 FlurbG; BayVGH, U.v. 6.10.2009 - 13 A 08.2090 - RdL 2010, 105).
  • BVerwG, 13.03.1986 - 5 B 73.83

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Abänderung eines

    Zum anderen dahin, daß durch Beschluß vom 18. März 1985 - BVerwG 5 B 75.83 - es für zulässig erachtet wurde, daß der Teilnehmer den Wege- und Gewässerplan als selbständigen Teil des Flurbereinigungsplans (nach dessen Aufnahme in den Flurbereinigungsplan) nicht nur hinsichtlich der Landabfindung, sondern auch hinsichtlich anderer selbständiger oder teilbarer Festsetzungen angreifen kann, ohne damit zugleich die Gleichwertigkeit der Landabfindung in Frage zu stellen.
  • VGH Hessen, 10.09.2019 - 23 C 2649/16

    Flurbereinigungsplan

    Zwar ist der Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan gemäß § 58 Abs. 1 Satz 2 FlurbG in den Flurbereinigungsplan aufzunehmen, und da der Plan nach § 41 Abs. 5 FlurbG von einzelnen Teilnehmern nicht selbstständig angefochten werden kann, können deshalb Rügen dagegen auch im Verfahren zur Überprüfung des Flurbereinigungsplans vorgebracht werden (BVerwG, Beschluss vom 18. März 1985 - 5 B 75.83 -, RzF 6 zu § 41 V, und Urteil vom 6. Februar 1986 - 5 C 40.84 BVerwGE 74, 1 = RdL 1988, 131; Wingerter/Mayr, a.a.O., § 41 Rn. 36).
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